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Verbrennen von Wald- und Gartenabfällen |
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Das Verbrennen von Wald- und Gartenabfällen innerhalb geschlossener Ortschaften ist vom 16. März bis 30. April und vom 01. Oktober bis 31. Oktober erlaubt.
Beim Verbrennen von Wald- und Gartenabfällen außerhalb geschlossener Ortschaften bitten wir Sie die Integrierte Leitstelle (ILS) Bayreuth/Kulmbach unter 0921/79321200 und die Polizeieinsatzzentrale Oberfranken unter 0921/5062230 zu verständigen. Wichtig für die Leitstelle und die Einsatzzentrale ist der genaue Ort, sowie der Zeitraum von wann bis wann die Abfälle verbrannt werden!
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