VERBRENNEN VON WALD- UND GARTENABFÄLLEN               

 

Das Verbrennen von Wald- und Gartenabfällen innerhalb geschlossener Ortschaften ist vom 16. März bis 30. April und vom 01. Oktober bis 31. Oktober und nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass Nachbarn nicht durch Rauch belästigt werden.

Beim Verbrennen von Nutzfeuern (z. B. Reisigfeuer, Kanzfeuer, ect.) außerhalb geschlossener Ortschaften bitten wir Sie diese bei der Stadt Gefrees anzumelden. Die Stadt Gefrees übermittelt anschließend die erforderlichen Daten an die Integrierte Leitstelle (ILS) Bayreuth/Kulmbach.

 

Folgende Verfahrensweise ist hierfür vorgesehen:

•             Bürger lassen sich das Nutzfeuer von der Stadt Gefrees genehmigen (09254/96312)

•             der Sachbearbeiter der Stadt Gefrees trägt das Nutzfeuer auf der Webseite der ILS ein

•             die Stadt Gefrees weist daraufhin, dass der Betreiber während der Brenndauer zwingend telefonisch erreichbar sein muss und den nötigen Brandschutz selbst sicherstellen muss

Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem Notrufeingang dem Hilfeersuchen nachzukommen ist und im Einzelfall trotz Anmeldung die Feuerwehr alarmiert wird – wenn Restzweifel bestehen. Damit Bürger auch außerhalb der büroüblichen Zeiten der Stadtverwaltung ein Nutzfeuer bekanntgeben können, steht bei der Integrierten Leitstelle Bayreuth/Kulmbach (ILS) die Durchwahl 0921/79321-200 zur Verfügung. Hierbei sind der genaue Ort, der Brennzeitraum und die telefonische Erreichbarkeit mitzuteilen.

-wichtige und einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen finden Sie hier: Sicherheitsmaßnahmen