Rauchmelder retten Leben!

 

Rund 50 Menschen kommen jeden Monat bei Bränden ums Leben, jährlich sind es sogar mehr als 600 Menschen in Deutschland die bei rund 230.000 Wohnungsbränden sterben – davon werden 80 Prozent Opfer von giftiger Rauchentwicklung. Kaum ein Opfer verbrennt, sondern kommt vorher schon wegen einer Rauchvergiftung ums Leben.

Oft ist ein technischer Defekt an Elektrogeräten (wie Wäschetrockner, Fernsehgeräte, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen) die Ursache für einen Brand. Vor allem Nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen – denn im Schlaf riecht der Mensch nichts.

Nur wenige Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können bereits tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Ist ein Rauchmelder installiert, kann dieser zu Ihrem Lebensretter in Ihrer eigenen Wohnung werden. Der laute Alarmton des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf von der Brandgefahr und Sie können das Gebäude rechtzeitig verlassen und die Feuerwehr alarmieren.

 

Einbaupflicht:

•             für Neu- und Umbauten in Bayern seit 01.01.2013

•             für bestehende Wohnungen seit 31.12.2017

•             in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

 

Verantwortlich:

•             für den Einbau: Eigentümer

•             für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

 

Installation:

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Die Stromversorgung wird über Batterien oder Festverkabelung sicher-gestellt. Batteriebetriebene Geräte können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionstüchtigen Batterien bestückt sind. Geräte die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Mehr Sicherheit bieten Lithium-Batterien, die eine längere Lebensdauer als die herkömmlichen Alkaline-Batterien haben. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter das Gerät gehalten wird.

 

Qualität:

Mindestmerkmale die ein Rauchmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt. Kaufen Sie nur Geräte die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Das CE-Zeichen alleine besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Ein „Q“ bedeutet ein zusätzliches Qualitätskennzeichen für Langzeiteinsatz. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de und natürlich bei Ihrer Freiwilligen Feuerwehr Stadt Gefrees.