Müssen Blaulicht und Martinshorn sein?

 

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen in der Nähe vom Feuerwehrgerätehaus (in der Schulstraße) oder an der Hauptstraße in Gefrees. Nachts um 02.00 Uhr fährt mit einem mächtigen Lärm „Tatü-Tata“ und blitzendem Blaulicht die Freiwillige Feuerwehr – mit ihren ehrenamtlichen und somit unbezahlbaren Helfern – an Ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach und wachen auf! Was denken Sie?:

-Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen!

oder…

-Die werden doch nicht etwas zu Uns kommen?

oder…

-Sind alle Unsere Kinder zu Hause?

oder aber vielleicht doch…

-Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten und erholsamen Nachtruhe stören?!

•             Doch wird die Feuerwehr oder der Rettungsdienst alarmiert, zählt jede Sekunde! Oftmals entscheiden Minuten über Leben oder Tod, über Kleinbrand oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr müssen darum schnellst möglichst zur Stelle sein. Dabei helfen ihnen die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO).

„Diese können jedoch nur in Anspruch genommen werden, mit Blaulicht und Martinshorn.“

Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen – Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden, es drohen dann ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.“ Das Blaulicht allein ist hierfür jedoch unzulässig. Der Fahrer eines Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeugs handelt nach dem Gesetz fahrlässig, wenn er trotz Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Im Schadens- bzw. Haftungsfall nach einem Unfall, kann trotz Unschuld des Fahrers dieser zur Haftung herangezogen werden. Deshalb fahren Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge nicht ohne Grund im Einsatzfall mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen.

Stellen Sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute…

…vor fünf Minuten noch selbst in ihren Betten waren – genau wie Sie

…und um 06.00 Uhr wieder zur Arbeit müssen – genau wie Sie

…und die nächsten zwei oder drei Stunden nicht mehr schlafen werden, was oftmals auch für die Familien gilt.

 

Ihre Freiwillige Feuerwehr Stadt Gefrees

-Tag und Nacht für sie einsatzbereit, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag-

dankt Ihnen für Ihr Verständnis!