RICHTIGES BILDEN EINER RETTUNGSGASSE      

                   

Immer häufiger wird die Feuerwehr zu Einsätzen auf Bundesstraßen und Autobahnen alarmiert. Bei der Rettung von Menschenleben können dabei schon Sekunden wichtig sein. Doch wenn auf Bundesstraßen oder Autobahnen das Martinshorn ertönt, wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, wie man eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei richtig bildet.

Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehr streifigen Richtungsfahrbahnen. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet, diese bei jedem Rückstau insbesondere hinter einer Unfallstelle zu schaffen.

So verhält man sich auf zwei- oder dreispurigen Autobahnen richtig:

 

•             Auf zweispurigen Autobahnen zwischen den Fahrstreifen die Rettungsgasse bilden!

•             Auf dreispurigen Autobahnen zwischen der mittleren und linken Fahrspur die Rettungsgasse bilden!

•            Bereits im Stau genügend Abstand halten, damit Sie gegebenenfalls noch zur Seite ausweichen können und die Rettungsgasse richtig bilden können 

 

•             Im Ein- und Ausfahrtsbereich von Ein- und Ausfahrten größere Lücken freilassen, um den anrückenden Einsatzfahrzeugen das schnelle Auffahren in die Richtungsgasse zu gewährleisten

 

•             Reduzieren Sie die Lautstärke Ihres Autoradios, damit Sie akustische Warnsignale wie Martinshorn von Einsatzfahrzeugen rechtzeitig wahrnehmen können

 

•             Mithilfe von Rück- und Seitenspiegel den rückwärtigen Verkehr beobachten und vorsichtig zur Seite fahren

 

•             Bleiben Sie während eines Staus immer in Ihrem Fahrzeug, um notfalls mit Ihrem Fahrzeug schnell reagieren zu können

 

•             Achtsam bleiben!, auch nachdem ein Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, es folgen unter Umständen noch weitere Einsatzfahrzeuge

 

•             Die Standspur ist grundsätzlich freizuhalten!

 

Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet und die Einsatzkräfte unnötig behindert, muss mit einem Bußgeld und einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen. Der Seitenstreifen muss ebenso wie die Rettungsgasse freigehalten werden. Wer auf dem Seitenstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fährt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld und mit Punkten in Flensburg rechnen. Im Übrigen gelten diese Vorschriften auch für Motorradfahrer!