Gefahr durch Wespen

 

Wer kennt das nicht, besonders im Spätsommer also von August bis Oktober schwirren die klein, schwarz-gelb geringelten Tiere in unserer Umgebung umher.

Ruhe bewahren!

Häufig geraten Menschen in Panik, wenn Wespen, Hummeln oder Hornissen in ihre Nähe geraten bzw. sogar ein Quartier im näheren Umfeld bezogen haben. Oft werden Sie ungewollte Besucher am Kaffeetisch und beim Grillfest auf der Terrasse.

Wespen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems

Wespen beweisen sich wehrhaft gegenüber hektischen Bewegungen und Erschütterungen, jedoch sind sie von Natur aus weder aggressiv noch stechwütig. Die Tiere verteidigen sich und ihren Nachwuchs. Wespen haben grundsätzlich nicht die Absicht zu stechen. Außer sie fühlen sich bedroht – vermeiden Sie hektische Abwehrbewegungen, schlagen Sie nicht nach Wespen und reizen Sie sie nicht auf andere Weise.

 

wichtige Verhaltensregeln mit dem Umgang von Wespen:

•             Decken Sie offene Speisen und Lebensmittel im Freien ab, damit erst gar keine Wespen durch die Duftstoffe angelockt werden können

•             Achten Sie vor allem bei Kindern darauf, dass beim trinken aus Flaschen ein Strohhalm benutzt wird. Eine Wespe kann sich in der Flasche verirren und leicht verschluckt werden – Bei Stichen in Mund und Hals ist wegen Erstickungsgefahr durch Schwellungen im Rachenraum, sofort ärztliche Hilfe zu rufen!

•             Entfernen Sie Fallobst, dieses zieht Wespen an

•             Laufen Sie besser nicht barfuß durch den Rasen, Bienen und Hummeln halten sich dort zur Blütensuche auf und auch Wespen sind dort auf Nahrungssuche

….wurden Sie trotzdem gestochen?

Beruhigen Sie sich! Stiche sind zwar schmerzhaft, aber für gesunde und nicht allergische Menschen in der Regel ungefährlich. Eiswürfel und kalte Umschläge lindern den Schmerz und die Schwellung. Bei Stichen im Rachenraum ist jedoch wegen Erstickungsgefahr sofort ärztliche Hilfe zu rufen! Bei bekannter Allergie rufen Sie ebenfalls sofort ärztliche Hilfe – Lebensgefahr – Notruf 112!

Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.