Werden freiwillige Feuerwehrleute von der Kommune bezahlt?  

Nein, alle Aktiven opfern ihre Zeit völlig unentgeltlich und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürgern. Lediglich die beiden Kommandanten erhalten für anfallende Telefon und Spritkosten eine gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung.

Was ist eine Brandmeldeanlage (BMA-Alarm)?

Eine Brandmeldeanlage ist eine Brand- und Gefahrenmeldeanlage und dient dem vorbeugenden Brandschutz. Brandmeldeanlagen findet man häufig in Gewerbe- und Industriebetrieben, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen, usw. Eine Brandmeldeanlage reagiert auf Signale wie das Auslösen von CO² Löschanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchmeldern, Druckknopfmeldern und ggf. anderen Warneinrichtungen (z. B. durch Rauch-, Temperatur- und Flammeneinwirkung). Als Reaktion auf das Auslösen dieser unterschiedlichen Kenngrößen werden verschiedene vorprogrammierte technische Einrichtungen angesteuert, wie Weiterleitung einer Brandmeldung an eine Leitstelle mit Alarmierung der Feuerwehr, sowie die Einschaltung des Gebäudealarms. Der positive Vorteil solcher Brandmeldeanlagen (BMA) ist das frühzeitige Erkennen von Bränden, unabhängig von der Anwesenheit von Personen und die automatische Einleitung von geeigneten Maßnahmen z. B. Alarmierung der zuständigen Feuerwehr. Dadurch können Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase gelöscht werden.

Multitalente im Einsatz

Die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren in der täglichen Gefahrenabwehr

Das Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ein besonderes Ehrenamt mit der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr – dies ist ein Alleinstellungsmerkmal.

Die Gründe hierfür zeigt der LFV Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren im Folgenden auf.

In der Selbstdarstellung und in der Wahrnehmung durch die Gesellschaft haben es die Freiwilligen Feuerwehren bisweilen nicht leicht. Während einerseits die Betroffenen oft nicht merken, dass die Einsätze von Ehrenamtlichen geleistet werden, weil ihnen schnell und professionell geholfen wird, werden die Freiwilligen Feuerwehren bei Forderungen mit den vielen anderen Organisationen und Vereinen gleichgestellt, die auch ehrenamtliche Arbeit leisten. Hierbei vergisst man, dass die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und damit hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und sie deshalb im aktiven Bereich öffentliche Einrichtungen der Gemeinden sind. Sie übernehmen einen Dienst nicht nur zu bestimmten Zeiten, sondern rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Wenn der Alarmempfänger oder die Sirene geht, lassen Feuerwehrleute alles stehen und liegen und gehen in den Einsatz. Sie sind bei Einsätzen erheblichen Gefahren ausgesetzt und müssen oft in Sekunden weitreichende Entscheidungen treffen, die auch über Leben oder Tod entscheiden können.

Die tägliche Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, Sachwerte und Umwelt verteilt sich auf drei unterschiedlich organisierte und strukturierte Institutionen: die Polizei, den Rettungsdienst und die Feuerwehren. Diese kann man auch als die drei Säulen der täglichen Gefahrenabwehr bezeichnen.

Während die Polizei zur Erfüllung ihrer primären Aufgaben ausschließlich Beamte einsetzt, greifen sowohl der Rettungsdienst als auch die Feuerwehren auf ehrenamtliche Helfer zurück. Im Rettungsdienst wird die Grundlast durch hauptamtliches Personal (über 80 %) bewältigt. Anders dagegen bei den Feuerwehren: Hier finden wir nur in den sieben größten Städten Bayerns Berufsfeuerwehren. Ansonsten sind in allen Städten – auch mit Berufsfeuerwehren – sowie in allen Gemeinden und Ortsteilen bayernweit über 7.700 Freiwillige Feuerwehren präsent.

Was die Freiwilligen Feuerwehren für den Staat und die Gesellschaft leisten, ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Am Kostenvergleich mit der Polizei ist ungefähr erkennbar, was das ehrenamtliche Engagement bei den Freiwilligen Feuerwehren an öffentlichen Ausgaben spart. Die 39.000 Bediensteten der Polizei (davon 33.000 Vollzugsbeamte) sind als reine Staatsaufgabe kostenrelevant und organisatorisch dem Innenministerium unterstellt. Hierfür muss der Freistaat Bayern jährlich ca. 1,9 Milliarden Euro aufbringen. Dagegen wirken die vom Freistaat Bayern den Gemeinden gewährten jährlichen Zuwendungen aus der Feuerschutzsteuer zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten sowie zum Bau von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen in Höhe von insgesamt ca. 30 Millionen Euro fast bescheiden.

Die Feuerwehren haben für den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen eine Hilfsfrist von 10 Minuten sicherzustellen. Nur durch 320.000 ehrenamtlich tätige Frauen und Männer zwischen 18 und 63 Jahren kann die Pflichtaufgabe der Gemeinden kompetent 365 Tage im Jahr erfüllt werden. Das breite Einsatzspektrum der Feuerwehren geht längst weit über das Löschen von Bränden aller Arten und Schwierigkeitsgrade hinaus. Die Rettung von Menschen nach Verkehrsunfällen auf der Straße, auf Bahnstrecken, beim Schiffsverkehr und bei Flugunfällen, bei Naturereignissen und aus Notlagen unterschiedlichster Art gehört zum Einsatzalltag wie die Hilfe bei Gefahrgutunfällen oder Gewässerverunreinigungen.

Weil die Feuerwehren ein sehr engmaschiges Netz von Gemeinden- und Ortsteilfeuerwehren haben und mit insgesamt 320.000 Feuerwehrleuten das größte Hilfeleistungspotenzial stellen, übernehmen sie auch originäre Polizeiaufgaben, z.B. bei der Verkehrslenkung oder bei der Suche nach vermissten Personen. Das engmaschige Netz mit sehr kurzen Eingreifzeiten ermöglicht es den Feuerwehren, das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch sog. First Responder zu verkürzen.

Die Ausstattung mit automatischen Defibrillatoren hat beim Herz- und Kreislaufstillstand neue Rettungschancen eröffnet, die jedoch nur bei einem Eingreifen innerhalb von 3 bis 5 Minuten Wirkung zeigen. Viele Feuerwehren nutzen diese Chancen bereits. Im Jahre 2011 wurden bei First-Responder- Einsätzen durch die Feuerwehren 9.508 Personen gerettet – ehrenamtlich und kostenfrei. Bei all diesen Einsätzen sind Ehrenamtliche an vorderster Front tätig, um mit ihrem in der Freizeit auf Feuerwehrschulen oder bei externen Kursen erworbenem Fachwissen optimale Arbeit leisten zu können. Vor dem Hintergrund, dass ein Großbrand in München die gleiche Herausforderung an die Feuerwehr stellt wie im 500-Einwohner-Weiler abseits der Stadt, kann die Leistung der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden nicht hoch genug bewertet werden. Bei vielen gefährlichen Einsatzsituationen müssen zuerst die ehrenamtlichen Feuerwehrleute die Lage in den Griff bekommen, bevor Polizei und Rettungsdienst tätig werden können. Der eingeklemmte LKW-Fahrer im Führerhaus des Gefahrgutzuges, bei dem giftige Chemikalien auslaufen oder die Personenrettung (1.665 im Jahr 2011) bei einem Wohnungsbrand sind nur zwei Beispiele von vielen. Bei täglich circa 700 Einsätzen in Bayern leisten die Feuerwehren rund 255.000 Einsätze im Jahr. Die Freiwilligen arbeiten unentgeltlich und stets höchst engagiert und motiviert. Die statistischen Zahlen sagen nichts über den Aufwand der Einsätze. Ein Waldbrand über mehrere Tage mit mehr als 100 Einsatzkräften zählt auch nur als ein Ereignis. Auch wenn immer der Vergleich bemüht wird, dass die Brandeinsätze „nur noch“ etwa ein Fünftel der Gesamteinsätze ausmachen, wird dies oft missverstanden. Die Brandeinsätze haben zugenommen, nur sind unverhältnismäßig viele Technische Einsätze dazugekommen. Brandeinsätze erfordern den höchsten Personalaufwand bei schnellster Hilfe, weil ein Brand sich dynamisch fortentwickelt. Nicht umsonst gilt der Spruch: „Schnell wie die Feuerwehr“. Im Rahmen der demographischen Entwicklung der Bevölkerung wird es künftig zwangsläufig auch Probleme bei der Nachwuchsgewinnung geben. Wenn es nicht mehr genug ehrenamtliche Feuerwehrleute geben sollte, dann nützt es auch nichts, Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser von staatlicher Seite finanziell zu fördern oder Feuerwehrschulen weiter auszubauen.

Vor diesem Hintergrund muss den Freiwilligen Feuerwehren zukünftig die bestmögliche Unterstützung geboten werden. Der Freistaat Bayern hat Haushaltsmittel aus der Feuerschutzsteuer in Höhe von jährlich derzeit ca. 61 Millionen Euro zur Verfügung. Die Feuerschutzsteuer wird von den Brandversicherungen in Höhe von 8 % der Beiträge bundesweit erhoben und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Gegenleistung für diese zweckgebundenen Steuereinnahmen des Staates erbringen die kommunalen Feuerwehren, indem sie alle Einsätze zur Brandbekämpfung (mit Ausnahme von brennenden Fahrzeugen) kostenfrei leisten. Auch technische Hilfeleistungen wie z.B. bei großen Hochwassereinsätzen oder Sturmschäden (Wiebke) können kostenfrei sein.

So wie der Freistaat Bayern in vorbildlicher Weise aus Mitteln der Feuerschutzsteuer den größten Teil der Imagekampagne des Landesfeuerwehrverbandes gefördert hat, um Personal für die kommunalen Feuerwehren zu gewinnen, wird es auch künftig notwendig sein, Mittel aus dieser Einnahmequelle für die Personalgewinnung und -erhaltung und die Förderung des Ehrenamtes zu verwenden.

Das sicherheitsrelevante Ehrenamt, bei dem sich Menschen in Gefahr begeben, um anderen zu helfen, muss gefördert werden. Nur wenn es gelingt, die 320.000 ehrenamtlichen aktiven Mitglieder der bayerischen Feuerwehren für ihre verantwortungsvolle Aufgaben zu motivieren und zu halten, werden wir in Bayern weiterhin das weltweit am engsten geflochtene Sicherheitsnetz vorhalten können.

 

Feuerwehren in Bayern

– Wir haben das engmaschigste Netz aus Stützpunkten.

– Wir haben die kürzeste Hilfsfrist.

– Wir riskieren ehrenamtlich Leib und Leben, um anderen zu helfen.

– Wir setzen uns verschiedensten Gefahren aus, um zu helfen.

– Wir haben ein breites Einsatzspektrum.

– Wir sind oft die Ersten und Einzigen, die bei Bränden und Unfällen mit gefährlichen Stoffen etwas bewirken.

– Wir haben dank unserer Ehrenamtlichen das größte Einsatzpotenzial.

– Wir leisten professionelle Arbeit.

 

Kurzum: Wir gehen dort hinein, wo andere herauslaufen!

 

Quelle: LFV-Bayern